Behandlung neuer Befunde während der UPT-Phase (PAR)


🔹 GRUNDSÄTZLICHES

Während der laufenden UPT-Phase kann nicht in die AIT-Phase (AITa/b) "zurückgekehrt" werden. Die PAR-Richtlinie gibt eine feste Behandlungsstrecke vor: Befunderhebung → AIT → Reevaluation → UPT. Ein Rücksprung ist nicht vorgesehen und abrechnungstechnisch unzulässig.

🔹 NEUERKRANKTER ZAHN WÄHREND UPT

Wird während der UPT ein neuer parodontal erkrankter Zahn festgestellt, der beim ursprünglichen PAR-Antrag noch gesund war, gilt:

- Keine AIT-Abrechnung möglich!
- Behandlung erfolgt ausschließlich mit BEMA UPTe / UPTf:
"Subgingivale Instrumentierung bei Sondierungstiefen ≥ 4 mm und Blutung."Diese Leistung kann im Rahmen der UPT-Sitzung zur Nachreinigung oder zur Behandlung neu aufgetretener Stellen verwendet werden.

🔹 WENN UPTe/f NICHT AUSREICHEN

Ist die Erkrankung so fortgeschritten, dass eine AIT notwendig wäre:
1. Laufende PAR-Behandlung beenden.
2. Krankenkasse informieren (Begründung dokumentieren!).
3. Neuen PAR-Antrag stellen (inkl. Gutachterverfahren).➡ Die Behandlungsstrecke beginnt erneut.

🔹 ABRECHNUNG & DOKUMENTATION

- Keine private GOZ-Analogleistung für geschlossene Therapie vereinbaren! GKV-Versicherte haben Sachleistungsanspruch nach BEMA.
- Sorgfältige Dokumentation aller Befunde, Maßnahmen und Begründungen ist zwingend erforderlich.

🔹 KURZ & KLAR

Situation                                                                 Vorgehen                                                                   BEMA-Leistung
Neuerkrankter Zahn während UPT      ->      Behandlung im Rahmen der UPT   ->       UPTe / UPTf

Starke Verschlechterung    ->               Laufende PAR-Behandlung abbrechen -> 

                                                                             neue PAR beantragen → neue PAR-Strecke 

Private Analogleistung       ->                Nicht erlaubt! (GKV-Patient = Sachleistungsanspruch)

📘 MERKE:
Während der UPT kein Zurück in die AIT! 

Neue Befunde = UPTe/f oder Neuantrag – aber niemals AIT innerhalb der UPT.