Behandlung neuer Befunde während der UPT-Phase (PAR)
🔹 GRUNDSÄTZLICHES
Während der laufenden UPT-Phase kann nicht in die AIT-Phase (AITa/b) "zurückgekehrt" werden. Die PAR-Richtlinie gibt eine feste Behandlungsstrecke vor: Befunderhebung → AIT → Reevaluation → UPT. Ein Rücksprung ist nicht vorgesehen und abrechnungstechnisch unzulässig.
🔹 NEUERKRANKTER ZAHN WÄHREND UPT
Wird während der UPT ein neuer parodontal erkrankter Zahn festgestellt, der beim ursprünglichen PAR-Antrag noch gesund war, gilt:
- Keine AIT-Abrechnung möglich!
- Behandlung erfolgt ausschließlich mit BEMA UPTe / UPTf:
"Subgingivale Instrumentierung bei
Sondierungstiefen ≥ 4 mm und Blutung."Diese Leistung kann im Rahmen der UPT-Sitzung zur Nachreinigung oder zur
Behandlung neu aufgetretener Stellen verwendet werden.
🔹 WENN UPTe/f NICHT AUSREICHEN
Ist die Erkrankung so fortgeschritten, dass
eine AIT notwendig wäre:
1. Laufende PAR-Behandlung beenden.
2. Krankenkasse informieren (Begründung dokumentieren!).
3. Neuen PAR-Antrag stellen (inkl. Gutachterverfahren).➡ Die Behandlungsstrecke beginnt erneut.
🔹 ABRECHNUNG & DOKUMENTATION
- Keine private GOZ-Analogleistung für
geschlossene Therapie vereinbaren! GKV-Versicherte haben Sachleistungsanspruch
nach BEMA.
- Sorgfältige Dokumentation aller Befunde, Maßnahmen und Begründungen ist
zwingend erforderlich.
🔹 KURZ & KLAR
Situation Vorgehen BEMA-Leistungneue PAR beantragen → neue PAR-Strecke
Private Analogleistung -> Nicht erlaubt! (GKV-Patient = Sachleistungsanspruch)
📘 MERKE:
Während der UPT kein Zurück in die AIT!
Neue Befunde = UPTe/f oder Neuantrag – aber niemals AIT innerhalb der UPT.