Abrechnungstipps

GOÄ-PositionÄ1

GOÄ-Position Ä2

GOÄ-Position Ä3

GOÄ-Position Ä4

GOÄ-Position Ä34

GOÄ-Position Ä60

Dokumentation

GOZ 6190 „Beratendes und belehrendes Gespräch mit Anweisungen zur Beseitigung von schädlichen Gewohnheiten und Dysfunktionen“

BEMA 121 Beseitigung von Habits

ATG-Position nach 2110a

Ausschnitte aus der GKV-Richtlinie

Mehrere DVT-Aufnahmen in einer Sitzung (GOÄ-Nr. Ä5369)

Richtlinie für die Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen

So vermeiden Sie Regresse bei einer PAR-Therapie.

Steigerung von Analogleistungen

Umsatzsteuerpflichtige Leistung: ja oder nein?

GOÄ-Position Ä399 oraler Provokationstest

Abrechnungsrichtlinien und Ausschlusskriterien für die BEMA-Nr. 50 (Exc2) bei chirurgischen Leistungen im parodontalen und oralen Bereich

Gewährleistungsanspruch bei GKV-Versicherten

Gewährleistungsanspruch bei PKV-Versicherten

Es gibt drei gängige Unterschriftsarten, die im rechtlichen und geschäftlichen Kontext verwendet werden

Welche Leistungen unterliegen nicht der Budgetierung?

Die schriftliche Kostenaufklärung

Zusatzleistungen vs. Zuzahlungsleistungen: Wo liegt der Unterschied?

Leistungsanspruch der GKV-Versicherten: Zahnbehandlungen nach aktuellen Behandlungsrichtlinien und deren Abrechnungsgrundlagen

PAR-Behandlung: Welche privaten Zusatzleistungen sind möglich?

Zusatzleistungen im Rahmen der Füllungstherapie bei GKV-Patienten

Zusatzleistungen im Rahmen einer Endo-Behandlung bei GKV-Patienten

Zusatzleistungen im Rahmen der Versorgung mit Zahnersatz

Zusatzleistungen im Rahmen einer Schienentherapie

Zusatzleistungen im Rahmen einer Prophylaxebehandlung

Provisorische und semipermanente Eingliederung – Wichtige Punkte

Einige Schienen, die keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sind

Vereinbarung nach §2 Abs. 1 und 2 GOZ