Abrechnungstipps
BEMA 121 Beseitigung von Habits
Ausschnitte aus der GKV-Richtlinie
Mehrere DVT-Aufnahmen in einer Sitzung (GOÄ-Nr. Ä5369)
Richtlinie für die Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen
So vermeiden Sie Regresse bei einer PAR-Therapie.
Steigerung von Analogleistungen
Umsatzsteuerpflichtige Leistung: ja oder nein?
GOÄ-Position Ä399 oraler Provokationstest
Gewährleistungsanspruch bei GKV-Versicherten
Gewährleistungsanspruch bei PKV-Versicherten
Welche Leistungen unterliegen nicht der Budgetierung?
Die schriftliche Kostenaufklärung
Zusatzleistungen vs. Zuzahlungsleistungen: Wo liegt der Unterschied?
PAR-Behandlung: Welche privaten Zusatzleistungen sind möglich?
Zusatzleistungen im Rahmen der Füllungstherapie bei GKV-Patienten
Zusatzleistungen im Rahmen einer Endo-Behandlung bei GKV-Patienten
Zusatzleistungen im Rahmen der Versorgung mit Zahnersatz
Zusatzleistungen im Rahmen einer Schienentherapie
Zusatzleistungen im Rahmen einer Prophylaxebehandlung
Provisorische und semipermanente Eingliederung – Wichtige Punkte
Einige Schienen, die keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sind
Vereinbarung nach §2 Abs. 1 und 2 GOZ
ePA- elektronischen Patientenakte
Der Unterschied zwischen ein- und zweiteiligen Implantatsystemen
GOZ-Nr. 9040 Freilegen eines Implantats (zweiphasig)
GOZ-Nr. 9110 Geschlossene Sinusbodenelevation vom Kieferkamm aus (interner Sinuslift)
GOZ-Nr. 9120 Sinusbodenelevation durch externe Knochenfensterung (externer Sinuslift)
GOZ-Nr. 9130 Bone Splitting und Bone Spreading
GOZ-Nr. 9150 Fixation des Augmentates durch Osteosynthesemaßnahmen
GOÄ-Nr. Ä2675 (Vestibulumplastik) und GOÄ-Nr. Ä2676 (Mundbodenplastik)