GOÄ-Leistung Ä1

Behandlungsfall und Wiederholung: Ein Behandlungsfall umfasst einen Zeitraum von einem Monat ab dem ersten Beratungstermin für dieselbe Erkrankung. Innerhalb dieser 30 Tage ist die Abrechnung der Ä1 erneut möglich, wenn sich der Gesundheitszustand des Patienten ändert oder eine neue, zusätzliche Erkrankung auftritt.

Mehrfache Beratung: Falls an einem Tag mehrere Beratungsgespräche erforderlich sind, kann die Ä1 mehrfach berechnet werden. Voraussetzung ist, dass der Krankheitsfall dies notwendig macht. In der Rechnung wird die Uhrzeit jeder Beratung angegeben und auf Wunsch des Patienten auch begründet. 

Beratung per Video oder E-Mail: Eine Beratung per Videosprechstunde fällt unter die ursprüngliche Ä1-Leistung. Wird die Beratung jedoch per E-Mail erbracht, wird eine analoge Abrechnung, also eine alternative Gebührenziffer, herangezogen.