GOÄ-Nr. Ä2675 (Vestibulumplastik) und GOÄ-Nr. Ä2676 (Mundbodenplastik)
GOÄ-Nr. Ä2675 (Vestibulumplastik):
- Beschreibung:
- Ziel ist die Vertiefung des Mundvorhofs, um eine indirekte Alveolarkammerhöhung zu erreichen.
- Dabei wird das am Kieferknochen ansetzende Weichgewebe abgelöst, zur Kieferbasis verlagert und die Region vor dem Knochen modelliert.
- Oberkiefer: Umschlagfalte wird nach oben verlegt.
- Unterkiefer: Umschlagfalte wird nach unten verlegt.
- Indikation:
- Meist präprothetischer Eingriff zur Verbesserung des Prothesenlagers.
GOÄ-Nr. Ä2676 (Mundbodenplastik):
- Beschreibung:
- Ziel ist die operative Tieferlegung des Mundbodens, um ein ausreichendes Prothesenlager zu schaffen.
- Häufig in Kombination mit einer Vestibulumplastik durchgeführt.
Zusammenfassung der Unterschiede:
Merkmal: Ä2675 – Vestibulumplastik Ä2676 – Mundbodenplastik
Ziel: Vertiefung des Mundvorhofs (indirekte Kammvergrößerung) Tieferlegung des Mundbodens
Fokusbereich: Mundvorhof (Umschlagfalte) Mundboden
Indikation: Präprothetisch, bei flachem Mundvorhof Präprothetisch, bei hohem Mundboden
Technik : Verlagerung/Modellierung von Tiefere Positionierung von
Weichgewebe am Kieferknochen Mundboden-Weichgewebe
Kombination der Verfahren:
In vielen Fällen wird die Vestibulumplastik (Ä2675) mit einer Mundbodenplastik (Ä2676) kombiniert, da beide Maßnahmen zusammen eine optimale Verbesserung des Prothesenlagers ermöglichen.