GOÄ-Position Ä3
Ä3 umfasst eine eingehende ärztliche Beratung, die mindestens 10 Minuten dauern muss und bei komplexeren Anliegen zum Einsatz kommt.
Besonderheiten der Ä3-Beratung:
- Die erforderlichen 10 Minuten Beratungszeit können auch auf mehrere Sitzungen verteilt werden, solange die Mindestdauer insgesamt erreicht wird.
- Eine präzise Dokumentation ist hier besonders wichtig, um den Beratungsaufwand nachvollziehbar darzustellen.
Abrechnungsbedingungen:
- Die Ä3 kann nur als alleinige Leistung abgerechnet werden oder zusammen mit bestimmten Leistungen (Ä5, Ä6 oder Nr. 0010 GOZ).
- Weitere Leistungen dürfen neben der Ä3 nicht berechnet werden.
Videoberatung:
Wenn die Beratung per Video erfolgt und die Mindestdauer von 10 Minuten erreicht wird, kann die Leistung ebenfalls abgerechnet werden.