GOÄ-Position Ä34

Ä 34 "Erörterung der Auswirkungen einer Krankheit" ist eine umfassende Beratung, die mindestens 20 Minuten dauert und für besonders schwierige Situationen vorgesehen ist. 

Wann wird die Ä34-Leistung angewendet? 

  • Diese Leistung kommt zum Einsatz, wenn es um die Beratung zu einer lebensbedrohlichen oder -verändernden Erkrankung geht. Die Krankheit hat oft schwerwiegende Auswirkungen auf die Lebensführung des Patienten und erfordert eine risikoreiche Behandlung, die sich über längere Zeit erstrecken kann.

Besondere Abrechnungsregeln: 

  • Die Beratung muss mindestens 20 Minuten dauern. Diese Zeit kann auf mehrere Sitzungen verteilt werden, wenn erforderlich. 
  • Die Ä34-Leistung kann innerhalb von sechs Monaten höchstens zweimal abgerechnet werden. Hier zählt der Zeitraum ab dem ersten Beratungstermin.