GOÄ-Position Ä399 oraler Provokationstest
Oraler Provokationstest, auch Expositionstest bei Nahrungsmittel- oder Medikamentenallergien - einschließlich Überwachung zur Erkennung von Schockreaktionen
Es wird häufig angenommen, dass die GOÄ-Nr. Ä399 auch für den sogenannten Klopf- oder Perkussionstest abgerechnet werden könne. Der Ausschuss für Gebührenrecht stellt jedoch klar, dass diese Gebührennummer für diese Leistung nicht zutrifft. Der Klopf- oder Perkussionstest ist vielmehr ein Bestandteil der Leistungsnummern 0010 GOZ, 5 GOÄ, 6 GOÄ, 4000 GOZ oder 8000 GOZ. Da es sich hierbei nicht um eine eigenständige, sondern um eine in anderen Positionen integrierte Leistung handelt, kann hierfür keine separate Abrechnung über die GOÄ-Nr. Ä399 erfolgen.