GOÄ-Position Ä60

Ä 60 "Konsiliarische Erörterung" beschreibt eine fachliche Beratung zwischen Ärzten und/oder Zahnärzten über den Zustand und die Behandlung eines Patienten. Ein solches Konsilium kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein, zum Beispiel zur Klärung der Diagnose, zur Einschätzung des Gesundheitszustands oder zur Festlegung eines Behandlungsplans, der mehrere Fachrichtungen umfasst.

Wichtige Anforderungen:

  • Alle beteiligten Ärzte oder Zahnärzte müssen sich aktiv mit dem Patienten und seiner Erkrankung auseinandergesetzt haben, auch durch die Sichtung der Patientenakte. Ein direktes Gespräch mit dem Patienten ist dabei nicht zwingend erforderlich. 
  • Damit das Konsilium als unabhängiger, fachübergreifender Austausch gilt, dürfen die beteiligten Ärzte nicht derselben Abteilung oder Praxisgemeinschaft angehören.

Abrechnung:

  • Die Abrechnung der Ä60 ist flexibel: Es gibt keine Mindestdauer oder Einschränkungen zur Häufigkeit. Wenn das Konsilium aus medizinischen Gründen nötig ist, kann die Leistung abgerechnet werden. 
  • Auch wenn das Konsilium per Videokonferenz stattfindet, bleibt die Abrechnung über die Ä60-Leistung möglich.