PAR-Behandlung: Welche privaten Zusatzleistungen sind möglich?

GOÄ-Ä1/Ä3: Beratung über Beratung über außervertragliche Leistungen (Privatleistungen)

GOZ-Nr. 0030 : Aufstellen eines schriftlichen Heils und Kostenplans (HKP) über die Privatleistungen

Während der AIT kann eine PZR aber für die Zähne abgerechnet werden, die aufgrund von Sondierungstiefen von weniger als 4 mm keine AIT zulasten der Krankenkasse erhalten. Das ist sinnvoll, denn alle aktiven Taschen sollten im zeitlichen Zusammenhang gereinigt werden.

Die professionellen Zahnreinigungen im Sinne der Nr. 1040 GOZ sind vor, während und nach der PAR-Behandlung vereinbarungsfähig. Wichtig ist, die Leistungsansprüche innerhalb der GKV zu berücksichtigen und die Patienten entsprechend aufzuklären.

Wenn Zahnarzt und Patient eine häufigere Zahnreinigung wünschen, als die UPT-Frequenz ermöglicht, sind zusätzliche PZR-Sitzungen möglich. Dabei ist zu beachten, dass GKV-Patienten weiterhin Anspruch auf Zahnsteinentfernung gemäß BEMA-Nr. 107 haben. Für zusätzliche Termine über UPT und BEMA-Nr. 107 hinaus kann dann eine PZR vereinbart werden.

GOZ-Nr. 0080: Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

GOZ-Nr. 0090/0100: Anästhesie in Verbindung mit der PZR

Analog, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ: Subgingivale Beläge entfernt, Politur mit Bürstchen/ Polierpaste, Fluoridierung

GOZ-Nr. 4060: Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Zahnbeläge oder professioneller Zahnreinigung

Optional statt der GOZ-Nr.1040: 4050/4055/1020

GOZ-Nr. 1000: Mundhygienestatus

GOZ-Nr. 1010: Kontrolle des Übungserfolges

GOZ-Nr. 4020: Taschenspülungen im Rahmen eines privaten Mundhygieneprogramms

GOZ-Nr. 4025: lokale Antibiotikabehandlung nach (subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation)

Analog, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ: Bei Implantaten erfolgt eine Analogberechnung

Mikrobielle Diagnostik nach GOÄ-Nr. 298 pro Entnahmestelle. Die Leistung kann je Papier spitze berechnet werden. Diese sind im Sinne von Materialkosten abgegolten. Wichtig ist, die Patienten auch für die im Labor entstehenden Kosten vor der Behandlung aufzuklären.

Analog, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ: Full-Mouth-Therapie (FMT)

Analog, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ: Individueller Medikamententräger zur Parodontalprophylaxe (z. B. Chlorhexidinschiene) inkl. zahnärztlicher Aufwand

GOZ-Nr. 4060: Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Zahnbeläge oder professioneller Zahnreinigung

Zahntechnische Leistungen gemäß § 9 GOZ : Hygienische Überarbeitung vorhandener Prothesen und Schienen

Analog, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ: Schnelltest zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels (bei Verdacht) auf Diabetes

1. Risiko für Diabetiker:

  • Diabetiker haben ein erhöhtes Risiko, an Parodontitis zu erkranken.

2. Wechselseitiger Einfluss:

  • Parodontitis erschwert die genaue Einstellung des Blutzuckerspiegels.
  • Ein schlecht eingestellter Blutzuckerspiegel verschlechtert die Parodontitis.

3. Positive Auswirkungen der Therapie:

  • Eine erfolgreiche Parodontitis-Therapie kann die Stoffwechseleinstellung bei Typ-2-Diabetikern verbessern.

4. Bedeutung der Mundgesundheit:

  • Die Zahn- und Mundgesundheit spielt in diesem wechselseitigen Verhältnis eine entscheidende Rolle.

Analog, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ: Schnelltest zur Bestimmung des Vitamin D-Spiegels bei Verdacht auf Vitamin D-Mangel (Blutentnahme am Finger)

(Eine Studie hat gezeigt, dass Menschen mit einem niedrigen Vitamin-D-Spiegel ein höheres Risiko für Parodontitis haben, eine Entzündung des Zahnfleisches, die zu Zahnverlust führen kann).

Analog, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ: Semipermanente Schienung unter Einbeziehung der Glattflächen eines Zahnes (z. B. mittels Draht, Netz, Glasfaserband, usw.)

Analog, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ: Intraorale Fotografie

Analog, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ: Ernährungsanamnese und Ermittlung des Ernährungsdefizits

Analog, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ: Reinigung eines Steges/Geschiebes

Chirurgische Zusatzleistungen:

GOZ-Nr. 4110: "Auffüllen parodontaler Knochendefekte"

GOZ-Nr. 4136: "Osteoplastik auch Kronenverlängerung, Tunnelierung oder Ähnliches"

GOZ-Nr. 4138: "Verwendung einer Membran zur Behandlung eines Knochendefektes"

Analog, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ: "Alloplastische Geweberegeneration mittels PNHA-Hydrogel"

Die Berechnung von PRGF Verfahren (Plasma Rich in Growth Factors®), ein Verfahren unter dem Einsatz von patienteneigenen Blutbestandteilen, ist ebenfalls zusätzlich möglich. Analogberechnung nach GOÄ-Nrn. 2442 oder 2255.

Analog, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ: "Antimikrobielle photodynamische Therapie (aPDT/PACT)" .Bei der Nachbehandlung die GOZ-Nr. 4150 abrechnen.

Entscheidend ist, dass die systematische PAR-Behandlung der betroffenen Parodontien im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung auch ohne die genannten Zusatzleistungen Aussicht auf Erfolg hat.


Nach einer systematischen Parodontitisbehandlung können solche Maßnahmen  privat als zusätzliche Leistungen vereinbart werden, wenn der Patient diese wünscht und der Zahnarzt sie für sinnvoll erachtet.

  • GOZ-Nr. 4120: Das "Verlegen eines gestielten Schleimhautlappens" bezieht sich auf das Umlegen von Schleimhautgewebe, um z. B. freiliegende Zahnwurzeln abzudecken.
  • GOZ-Nr. 4130: Die "Gewinnung und Transplantation von Schleimhaut" beschreibt die Entnahme von Schleimhautgewebe und dessen Verpflanzung an eine andere Stelle im Mund.
  • GOZ-Nr. 4133: Die "Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe" umfasst die Entnahme und Transplantation von Bindegewebe zur Stabilisierung des Zahnfleisches.


Laserbehandlung:

Zur Dekontamination von mit Keimen besiedelten Zahnoberflächen kann der Laser eingesetzt werden. Diese Behandlung kann zusätzlich privat vereinbart werden. Hier kommt die Analogberechnung infrage, z. B. entsprechend der Nrn. 4090 oder 4100 GOZ.

Wird die PAR-Behandlung insgesamt mittels Laser durchgeführt, muss die gesamte Behandlung privat vereinbart werden.


Folgende Vereinbarungen müssen unterschreiben werden:

Privatvereinbarung nach § 8 Abs. 7 Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (BMVZ)

Wird ein Steigerungssatz über 3,5 vereinbart, so ist zusätzlich vor Behandlungsbeginn eine abweichende Vereinbarung gemäß § 2 Abs. 1 und 2 GOZ zu unterzeichnen.