Umsatzsteuerpflichtige Leistung: ja oder nein?
Umsatzsteuerfreiheit liegt nur vor, wenn für die erbrachte Leistung des Zahnarztes eine medizinische Indikation besteht, d.h. eine Heilbehandlung vorliegt.
- Prävention
- Diagnose
- Behandlung
Nicht heilberufliche Leistungen sind Umsatzsteuerpflichtig
Beachte: Kleinunternehmerregelung 19 UstG (die Grenze im Jahr 2024 liegt bei 22.000€)
- Kosmetische oder ästhetische Leistungen
- Dentalschmuck
- Bleaching (ästhetische Gründe)
- Eigenlaborleistung
- u.v.m